Algemeines

Als erstes sollten Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung beachten: Wasserschaden ist nicht das gleiche wie Leitungs-Wasserschaden
Die meisten Schäden sind eindeutig, so daß es keinen Streit zwischen Versicherungs-Kunde und Versicherungs-Gesellschaft darüber gibt, daß der Schaden ersetzt wird. Es gibt aber immer Fälle, die nicht eindeutig sind.

Beispiel:
Schüttet man versehentlich den Putzeimer um, dann ist zwar ein Wasserschaden, aber kein Leitungs-Wasserschaden entstanden.

In der Hausrat-Versicherung zahlen Sie die Prämie für Schäden, die durch Ereignisse u.a. durch Leitungswasser entstehen können. Für Schäden durch andere Ereignisse zahlen Sie keine Prämie und erhalten dann auch nichts ersetzt. Hinzu kommt, daß in den Versicherungs-Bedingungen genau definiert ist, was ein Feuer, ein Einbruchdiebstahl, usw. im Sinne der Versicherungs-Bedingungen ist. Diese Definitionen sind maßgeblich. Sie allein entscheiden über Ersatz oder Verweigerung seitens der Versicherungsgesellschaft.

Entscheidend ist aber nicht, dass man eine Hausrat-Versicherung abgeschlossen hat, sondern welche Deckungssummen in dem Vertrag abgesichert sind. Zunehmend wichtig wird auch, wie gut oder schlecht die Versicherungs-Bedingungen sind, die dem Vertrag zugrunde liegen.

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